Erstellen SOPARFI Holding-Luxemburg
Erstellen Sie eine SOPARFI Holding in Luxemburg
Updated on Wednesday 01st April 2015 Ein SOPARFI Unternehmen, ist ein Unternehmen ist gewöhnlich eine Handelsgesellschaft. Ein SOPARFI (in Französisch, Société de Participations Financières) kann auch andere Tätigkeit ausüben, wenn sie über die erforderlichen Geschäftslizenzen hat und wenn solche Aktivitäten laut der Satzung der Gesellschaft erlaubt werden. Diese Art von Unternehmen in Luxemburg unterliegt sich den Steuervorschriften der Unternehmen und kann von den zwischen Luxemburg und anderen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen profitieren.
Eine SOPARFI Unternehmen kann in seiner Tätigkeit, ohne unter der Aufsicht einer Justizbehörde zu sein. Das Unternehmen kann Handelsaktivitäten durchführen, wenn sie über die erforderlichen Sondergenehmigungen und Zulassungen verfügt.
Ein SOPARFI Unternehmen kann verschiedene Arten von Unternehmen in Luxemburg annehmen. Die Auswahl erfolgt nach Wünschen des Anlegers bezüglich der Leitung des Unternehmens oder die Möglichkeit der Übertragung ihrer Aktien. Eine SOPARFI kann die Form einer Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine begrenzte Partnerschaft annehmen. Das Mindestkapital variiert je nach der Art des Unternehmens. Unsere Anwälte in Luxemburg bieten Ihnen ausführliche Informationen über die Vorteile der einzelnen Rechtsformen.
Die Satzung einer SOPARFI Unternehmen in Luxemburg muss im Amtsblatt Luxemburg veröffentlicht werden, innerhalb eines Monats, nachdem das Unternehmen seine Tätigkeit beginnt. Der Jahresfinanzbericht muss ausgefüllt werden und Audits können möglicherweise durchgeführt werden.
Besteuerung eines SOPARFI Unternehmens in Luxemburg
Die SOPARFI Unternehmen in Luxemburg unterliegen einer minimalen Körperschaftsteuer und eine jährliche Vermögensteuer und die Unternehmen sind für den Beteiligungsabzug möglicherweise berechtigt. Diese Ausnahme besagt, dass Dividende und Kapitalgewinne von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer möglicherweise befreit werden, wenn die juristische Person, bestimmte Bedingungen erfüllt.
Nach dem Steuerrecht in Luxemburg unterliegen die Dividende, die an gebietsfremde Unternehmen gezahlt werden, eine 15-%-Quellensteuer, es sei denn, dass besondere Vorschriften gelten. Es gibt keine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren.
Für weitere Informationen über Unternehmen in Luxemburg, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei in Luxemburg.
Wenn Sie die Rechtshilfe in anderen europäischen Ländern wie Lettland, Bulgarien und Zypern benötigen, oder Firmengründungsdienstleistungen in Ländern wie Malta, oder Buchhaltungsdienstleistungen in Rumänien benötigen, können Sie unsere Vertreter vor Ort kontaktieren.