Öffnen Sie ein Unternehmen in Luxemburg
Öffnen Sie eine Gesellschaft in Luxemburg
Updated on Wednesday 01st April 2015 Investoren wählen ein Unternehmen in Luxemburg zu öffnen aufgrund der stabilen Wirtschaft, niedrige Inflation und einer niedrigen Arbeitslosenquote. Luxemburg ist ein Mitgliedstaat der EU und genießt die Vorteile des freien Marktes in Europa.
Typen von Gesellschaften in Luxemburg
Die Unternehmer haben eine breite Palette von Geschäftseinheiten zur Auswahl in Luxemburg: die Aktiengesellschaft (SA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), Partnerschaft (SNC), die Kommanditgesellschaft (SCS oder SCA) und die Genossenschaft Unternehmen (SC).
Die Aktiengesellschaft erfordert ein Mindestkapital von EUR 31.000. Eine Aktiengesellschaft kann in Luxemburg von mindestens einem gebietsansässigen oder gebietsfremden Anteilseigner registriert werden und zur selben Zeit muss ein Verwaltungsrat ernannt werden. Die Haftung der einzelnen Gesellschafter ist abhängig von seinen/ihren Beitrag auf das Aktienkapital der Gesellschaft.
Unsere Anwälte in Luxemburg bietet Ihnen alle Informationen über die Besonderheiten der einzelnen Arten von Unternehmen in diesem Land.
Die Eröffnung einer Gesellschaft in Luxemburg
Das Großherzogtum Luxemburg begrüßt ausländische Direktinvestitionen und das Land verfügt über attraktive Rahmenbedingungen sowie auch multikulturelle und kompetente Arbeitskraft. Viele Unternehmer wählen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, diese Art von Unternehmen wird am häufigsten in Luxemburg verwendeten. Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung müssen die Unternehmer als Mindestkapital, mindestens, 12.400 EUR einzahlen. Diese Unternehmensform hat eine maximale Anzahl von Anteilseigner und ihrer Verantwortung hängt vom Beitrag zum Kapital der Gesellschaft ab.
Das Verfahren der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Luxemburg ist einfach und beginnt mit der Unterzeichnung der erforderlichen Unterlagen beim öffentlichen Notar, danach wird die Gesellschaft bei dem lokalen Handelsregister eingetragen.
Die Partnerschaft ist eine Art von Unternehmen üblich, für mittelständische und kleine Unternehmen.
Kein Mindestkapital ist erforderlich für eine Partnerschaft in Luxemburg und die Aktionäre sind gleichermaßen verantwortlich für die Unternehmenstätigkeit (einschließlich, was die Schulden des Unternehmens angeht).
Notwendigen Schritte für die Eröffnung eines Unternehmens in Luxemburg
Der erste Schritt die ein Unternehmer machen muss bei der Gründung einer Gesellschaft in Luxemburg ist, die Überprüfung der Einzigartigkeit des zukünftigen Name der Gesellschaft. Der nächste Schritt ist die Hinterlegung des Mindestkapitals. Dies wird durch ein neu eröffnetes Bankkonto gemacht. Das Bankkonto wird danach, bis das Unternehmen in vollem Umfang einbezogen wird, blockiert.
Die Unternehmer müssen auch die Abfassung der Satzung, die von einem Notar beglaubigt warden muss, und muss auch von allen Aktionären (oder beauftragten Personen) unterschrieben werden. Es wird stark empfohlen, sich für rechtliche Beratung, durch einen Rechtsanwalt in Luxemburg, für diesen Vorgang zu entscheiden, da das Dokument in eine der zugelassenen Sprachen in Luxemburg abgeschlossen werden muss.
Unsere Rechtsanwälte in Luxemburg können Ihnen helfen, alle notwendigen Dokumente aufzurichten. Die Satzung muss in der Offiziellen Zeitung innerhalb von zwei Monaten nach der Registrierung veröffentlicht werden. Die Satzung muss die folgende Information enthalten:
- Die Identität des Gründers,
- Die Rechtsform und die Art der Gesellschaft,
- Das Mindestkapital und den angelegten Betrag von jedem Aktionär,
- Die Anzahl der Wertpapiere, die nicht Teil des Grundkapitals sind,
- Die verwandten Rechte (wenn anwendbar).
Dieses Dokument muss auch interne Regelungen über die Ernennung der Mitglieder der Organe (wenn nicht vom Gesetz vorgesehen) enthalten.
Das Handelsregister stellt eine offizielle Registriernummer bereit, durch diese Registriernummer kann das Unternehmen identifizieren werden. Die einzigartige Registriernummer wird vom Handelsregister in 24 Stunden bereitgestellt. Der letzte Schritt für die Eröffnung eines Unternehmens in Luxemburg besteht in der Entsperrung, des des genehmigten Kapitals, aus dem zuvor geöffneten Bankkonto.
Die Verantwortungen der Aktionäre in Luxemburg
Die Kommanditgesellschaft in Luxemburg wird von zwei Arten von Aktionären gekennzeichnet: Komplementäre und Kommanditaktionären. Der Hauptunterschied zwischen den beiden besteht in der Haftung und Entscheidungsbefugnis – die Kommanditisten haben beschränkter Haftung, gemäß ihrer Kapitaleinlage und können keine Managemententscheidungen treffen, während die Komplementäre eine unbeschränkte Haftung haben und zur selben Zeit können sie bei den Entscheidungen der Gesellschaft beteiligt sein. Eine Kommanditgesellschaft erfordert keinen Mindestkapital.
Investoren, die bereit sind, eine Firma in Luxemburg zu gründen, können die Entscheidung treffen eine Genossenschaft zu gründen, obwohl diese Art von Unternehmen nur selten verwendet wird. Eine Genossenschaft besteht aus mindestens sieben Personen, es hat keine Mindestkapital und die Haftung der Mitglieder ist in der Satzung der Gesellschaft festgelegt.
Unsere Kanzlei in Luxemburg kann Sie für alles was die Gesellschaftsgründung in Luxemburg sowie in anderen europäischen Ländern, beraten. Durch die Zusammenarbeit mit unserem Team profitieren Sie von spezialisierter Unterstützung und Beratung während des gesamten Verfahrens.
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